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 Wasserbehandlung

Trinkwasserhygiene/-proben



Legionellenprüfung nach §14 der Trinkwasserverordnung


In den letzten Wochen werden wir vermehrt von unseren Kunden auf die Änderung der Trinkwasserverordnung und
der daraus resultierenden Legionellenüberprüfung angesprochen.


Was sind Legionellen?
Legionellen sind Bakterien, die sich überall in Süßwasser entwickeln können wie z.Bsp. in Trinkwasserleitungen,
in Anlagen zur Trinkwassererwärmung oder Wirlpools.

Legionellen vermehren sich bei Wassertemperaturen zwischen 25 - 55°C. Eine direkte Gefährdung durch das Trinken von legionellenhaltigem Wasser besteht in der Regel nicht. Erst wenn das Wasser in versprühter Form als Aerosol in die Lungen gelangt, wie z.Bsp. beim Duschen, kann es zu grippeähnlichen Erkrankungen wie dem Pontiac-Fieber bis hin zu schwer verlaufenden Lungenentzündungen kommen. Die am häufigsten gefährdeten Personengruppen sind ältere Menschen, immunsystemgeschwächte Menschen nach Krankheit oder Operationen, sowie Kleinkinder.

Im Moment stellt sich jeder die Frage: Muss meine Trinkwasseranlage auf Legionellen überprüft werden oder nicht!?
Wir versuchen hier mit den nächsten Zeilen etwas Klarheit zu schaffen, wer tatsächlich betroffen ist.



Was ist überhaupt der §14 der TrinkwV oder wer ist betroffen:


Die neue TrinkwV sieht eine jährliche Untersuchung der Warmwasserversorgung auf Legionellen vor. Nach § 14 der
TrinkwV wird der Eigentümer und Verwalter von vermieteten Mehrfamilienhäusern mit einer zentralen Trinkwassererwärmungs-
anlage mit einem Speichervolumen von mehr als 400 l und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und der weitest entfernten Zapfstelle zur Untersuchung und Meldung verpflichtet.

Stichtag hierbei für die Überprüfung ist der 31.10.12, bis zu diesem Zeitpunkt muss das erste Untersuchungsergebnis
dem Gesundheitsamt vorliegen.

Die Untersuchungspflicht betrifft auch Gewerbebetriebe, öffentliche Gebäude (Kindergärten, Schulen, Sportstätten, Gemeindehäuser, Grillhütten usw.).



Wie funktioniert eine Legionellenüberprüfung?

Die Überprüfung ist abhängig vom Objekt. Grundsätzlich wird hierbei am Ausgang des Warmwasserbereiters, Eingang der Zirkulation und am Ende jeder Steigleitung bzw. der hierbei entferntesten Entnahmestelle eine Wasserprobe entnommen.

Die Legionellenprobe darf nur ein zertifizierter Probenehmer nach der TrinkwV 2011 entnehmen. Wir als konzessionierter Fachbetrieb und zertifizierter Probenehmer, dürfen Ihnen die Probe entnehmen und in Zusammenarbeit mit einem
zugelassen Prüflabor die Probe durchführen.

Hierbei erhalten Sie nach der Untersuchung des Labors einen Prüfbericht über den Ist-Zustand Ihrer Trinkwasseranlage.
Diese müssen Sie dem Gesundheitsamt melden, sowie in Ihrem Gebäude öffentlich aushängen.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot über die anfallenden Kosten für eine Probenahme. Für Vermieter sind die Kosten
der Legionellenprüfung voraussichtlich als Betriebskosten gemäß §2BetrKV auf die Mieter umlegbar.

Natürlich kann es auch zu Fällen kommen, in der die Wasserprobe eine Legionellenanzahl aufweist, die nicht der Trink-
wasserverordnung entspricht. Hierbei sind Sie als Betreiber verpflichtet den Sollzustand herzustellen. In diesen Fällen
beraten wir Sie gerne über mögliche technische Maßnahmen, die zu veranlassen sind.

Wir würden uns freuen Ihren Auftrag zur Probenahme in Ihrem Objekt zu erhalten. Für Fragen sprechen Sie uns an,
wir werden gerne einen Ortstermin mit Ihnen vereinbaren und evtl. offenstehende Fragen klären.

Die nachstehenden Links zu den Herstellern können Sie gerne nutzen, um weitere Informationen für Ihr Vorhaben zu
sammeln. Sollten Sie beim Besuch der Links auf Unklarheiten stoßen, sprechen Sie uns an, wir werden mit Ihnen
eine gemeinsame Lösung finden.


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